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Die Toscana-Halbinsel in Gmunden ist offiziell ein Naturdenkmal und steht entsprechend unter Schutz.
Weil in der Bevölkerung dennoch immer wieder Befürchtungen wegen etwaiger Bauvorhaben aufkommen, will Umweltanwalt Martin Donat bei der Landesregierung beantragen, die Insel zum „Geschützten Landschaftsteil“ zu erklären.
"Alle guten Dinge sind 3 + 1. Vermutlich gibt es kaum einen so oft diskutierten, zurückgestellten und neuerlich vorgebrachten Gemeinderats-Tagesordnungspunkt wie den aktuell vorliegenden. Es freut mich nun sehr, dass auch im letzten Rechtsausschuss keine Einwände auf Anregung zur Ausweisung eines Schutzgebietes nach §12 oöNSchG (Geschützter Landschaftsteil) für den Bereich "Toscanapark - Orther Bucht" vorgebracht wurden.", betont Natur- und Umweltstadtrat Philipp Wiatschka.
Eine kurze Replik: Der Gemeinderat vom 18. März 2024 befasste sich mit dem Petitionsgesuch mit der Aktenzahl UAnw-2024-63887/2-2024-Don der oö. Umweltanwaltschaft, schließlich ausführlich im Bauausschuss vom 08. April 2024, im Natur- und Umweltausschuss vom 13. Mai 2024, neuerlich im Gemeinderat vom 21.05.2024 und wiederum im Rechtsausschuss vom 10.06.2024 sowie im Natur- und Umweltausschuss vom 17.06.2024, im Gemeinderat vom 01. Juli 2024 sowie im Rechtsausschuss vom 10. September 2024.
Ein Dank gebührt hier allen Mitwirkenden, allen Voran Baustadtrat Rüdiger Fritz für die Erstellung der Planzeichnung, Dr. Bergthaler für die Rechtsberatung, Vizebürgermeisterin Uli Feichtinger für die Inputs bei der Antragsformulierung und allen Mitgliedern in den Fachausschüssen. Nun sei der Weg für einen weiteren zusätzlichen Schutzschirm - zusätzlich zum Denkmalschutz - zum Erhalt unserer Toscanahalbinsel geebnet, denn:
"Die Voraussetzungen auf Ausweisung eines Schutzgebiets nach § 12 oöNSchG (Geschützter Landschaftsteil) sind erfüllt. Der Toscanapark zählt zu den bedeutendsten historischen Parks Österreichs. Der oberste Schutzzweck ist der Erhalt der Parkanlage "Toskanapark - Orther Bucht" im landschaftlichen Stil des späten 19./frühen 20. Jahrhunderts, insbesondere im Hinblick auf den historischen Baumbestand. Der Umstand, dass es sich beim Toscanapark um einen bedeutenden (historischen) Landschaftspark mit altem Baumbestand handelt, ist unbestritten. Es ist aus vielerlei Gründen sinnvoll, das bereits ausgewiesene Naturschutzgebiet Orter Bucht um den "Geschützten Landschaftsteil" zu erweitern. Damit könnte ein Puffer zum Seeufer und zum Wartgraben sichergestellt werden. Eine weitere Versiegelung und Zerschneidung der Landschaft würde man damit unterbinden.", so Wiatschka.
Die Ausweisung und Erweiterung der Toscanahalbinsel als geschützter Landschaftsteil wäre somit zusätzlich zum Denkmalschutz ein weiterer wichtiger Schutzschirm vor einer potentiellen Zerstörung - beispielsweise durch private Investoren. Die Wichtigkeit dieses zusätzlichen Schutzschirms möchte ich noch einmal unterstreichen, da der Denkmalschutz offensichtlich in den letzten Jahren mit geschlossenen Augen seine Aufgaben wahrgenommen hatte. Als Beispiel möchte ich die auferlegten Rückbaumaßnahmen der Gartenschau 1999 anführen: wie unser damaliger Landeshauptmann Dr. Pühringer in einer Anfragebeantwortung im Landtag mitteilte, hätten die Rückbauten bis 30. April 2000 durchgeführt und die Landesanstaltendirektion hätte den Rückbau kontrollieren müssen.
Also, 24 Jahre lang hat man hier zugeschaut. Die nunmehr im Gemeinderat der Stadt Gmunden vertretenen Parteien haben sich im letzten Gemeinderat einstimmig für eine Sicherung, Weiterentwicklung und für einen verbindlicheren Schutz der Grünflächen zwischen Orther Bucht (Naturschutzgebiet) und dem Toscanapark ausgesprochen.
"Nun liegt der Ball bei der verordnenden Stelle des Landes OÖ. Die nächste Klippe ist die Frage, ob die Naturschutzabteilung den Antrag annimmt oder unter Angabe von guten oder meist weniger guten Gründen ablehnt.", betont Umweltstadtrat Philipp Wiatschka.