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 Krankenhaus macht Gmunden zur no-fly-zone

Krankenhaus macht Gmunden zur no-fly-zone

Flugverbotszone für Drohnen in Gmunden

 Gmundens Sicherheitsausschuss informiert, dass aufgrund des Hubschrauberlandeplatzes beim Krankenhaus Gmunden eine 2,5km Flugverbotszone für Drohnen gültig ist.Sprich, ohne einer expliziten Austro Control Ausnahmebewilligung darf man auch mit Drohnen unter 250 g (MTOM) innerhalb dieser Zone rund um unkontrollierte Flug- und Hubschrauberlandeplätze während der Betriebszeiten nicht unterwegs sein - auch nicht, wenn man mit seiner Drohne unter 30 m Flughöhe (AGL) bleibt! Wichtig zu betonen ist, so Gmundens Sicherheitsstadtrat Philipp Wiatschka, dass der Hubschrauberlandeplatz des Krankenhauses rund um die Uhr in Betrieb ist! Somit gilt die Flugverbotszone 7/24/365.

Diese erstreckt sich über beinahe alle Stadtteile von Gmunden bis nach Altmünster, Gmundnerberg, Ebenzweier und Pinsdorf.Nur wer eine explizite Bewilligung der "ACG" (Austro Control) für seine Drohne hat, darf diese auch während der Betriebszeiten innerhalb dieses 2,5 km Radius rund um diese unkontrollierten Hubschrauber Landeplätze bzw. Flugplätze einsetzen. Die ACG weist dann genaue Flugzeiten und Fluggebiete zu, um Kollisionen mit Hubschraubern und Flugzeugen zu vermeiden. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss von Seiten der Austro Control postwendend mit einer Anzeige rechnen. Im schlimmsten Fall drohen für nicht genehmigten Flüge Strafen in Höhe von bis zu € 22.000.-

Untere Traun ist Vogelschutzgebiet
Seit 2021 gilt die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in Österreich. Kurzerhand spricht man auch von der EU Drohnenverordnung. Diese regelt neben den Ausbildungen und Fluglizenzen der Drohnenpiloten auch die Flug- und Sperrgebiete. Die Untere Traun ist ein Natura2000 Natur- und Vogelschutzgebiet. Der Traunstein liegt im "Naturschutzgebiet Traunstein". "Hierbei handelt es sich um besonders sensible Ökosysteme. Diese Schutzgebiete sind ebenso mit luftfahrtsrechtlichen Einschränkungen belegt!", so Wiatschka.

Gmunden ist eine No-Fly-Zone

Flugverbotszonen in der ÖAMTC Drohnen App checken
"Um sicherzustellen, dass sie die neuesten Informationen über No-Fly-Zonen für Drohnen erhalten, empfehlen wir, sich auf dronespace.at zu registrieren sowie spezielle Drohnen-Apps herunterzuladen.", betont Sicherheitsstadtrat Philipp Wiatschka und:

"Neben der Austrocontrol-App ist die ÖAMTC-Drohnen-App mit interaktiver Karte der Flugverbotszonen hier besonders hervorzuheben. Diese wird laufend aktualisiert und enthält die neuesten Informationen über die österreichischen Flugverbotszonen für Drohnen.

Über diese Apps sind auch die Flüge vor jedem Start anzumelden. Auf eine Freigabe muss gewartet werden. Jeder Drohnenpilot sollte auch über eine aufrechte Drohnen Haftpflichtversicherung verfügen.

Allgemein gilt für Drohnen der Kategorie A1 (<250g): Mit Drohnen unter 250 g darf zwar über unbeteiligten Personen, jedoch niemals über Menschenansammlungen geflogen werden. Ebenso gilt für die Kategorie A1, dass die Drohne so betrieben werden muss, dass der Pilot keine Menschenansammlungen überfliegt und nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligte Person überflogen wird. Werden unerwarteter Weise unbeteiligte Personen überflogen, hat der Pilot die Zeit so zu verkürzen, in der die Drohne diese Personen überfliegt.

Für Drohnen der Kategorie A2 gilt: Drohnen ohne CE-Kennzeichnung dürfen nur unter Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Menschen betrieben werden! Drohnen mit CE-Kennzeichnung dürfen nur unter Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 30 m zu Menschen betrieben werden (5 m im Low-Speed Modus). Für Drohnen der Kategorie A3 muss der Pilot einen horizontalen Sicherheitsabstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten und es dürfen sich keine unbeteiligten Personen im geplanten Flugareal befinden. Bei erlaubten und genehmigten Flügen gilt allgemein eine Höhenbegrenzung von maximal 120 m über Grund (AGL).

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